REGLEMENT SUPER RACE CLASS, offene Klasse
überarbeitet, Stand 19.08.2008
Technische Bestimmungen
Breite: max. 1,30 m, gemessen an den Außenflanken der Reifen
- Motor: max. 2 Zylinder, Baumaschinen- und Motorradmotoren
- Die Optik eines Traktors muss erhalten bleiben.
- Jegliche Art der Federung und Dämpfung sind untersagt.
- Die Vorderräder dürfen nicht größer als die Hinterräder sein. Der maximale Durchmesser der Hinterräder beträgt 55cm.
- Der Achsabstand, gemessen zwischen den Mittelpunkten von Vorder- und Hinterachse, darf nicht länger als 150cm sein.
- Die Lenkung kann modifiziert bzw. verstärkt werden.
- Stoßstangen vorn und hinten dürfen nicht über die jeweiligen Achsen ragen.
- Funktionstüchtige Bremsen müssen während des gesamten Rennens vorhanden sein.
- Not-Aus-Vorrichtung (Abreiß-Notausschalter oder Sitz-Notausschalter) muss vorhanden und funktionstüchtig sein.
- Das Mähwerk und scharfkantige oder überstehende Teile müssen demontiert werden.
- Allradantrieb ist nicht zulässig
- Der Kraftstoff, unverbleites Benzin oder Diesel, muss von einer öffentlichen Tankstelle stammen. Dieser Kraftstoff muss an einer Zapfsäule gezapft worden sein.
- Die Startnummer ist vorn und hinten, min. 15 cm x 15 cm, auf einer Nummerntafel, 21 cm x 21 cm, von jedem Fahrer selbst anzubringen.
Fahrvorschriften und Verhaltensregeln
Beim Überholen ist für alle am Überholvorgang beteiligten Fahrer jedes Drängen nach innen oder außen streng untersagt und wird bei Feststellung bestraft.
- Der Fahrer darf sich in keinem Fall entgegen der Fahrtrichtung des Wettbewerbs bewegen.
- Sollte ein Fahrzeug ausfallen, muss es sofort von der Strecke entfernt werden.
- Es herrscht Schrittgeschwindigkeit in der Boxengasse/Fahrerlager.
- Es gilt ein absolutes Alkoholverbot vor und während des Rennens. Die Einnahme von jeglichen Genussmitteln ist verboten und führt in beiden Fällen zum Ausschluss des Rennens.
- Die Rennleitung behält sich das Recht vor, überforderte Fahrer oder Fahrer mit augenscheinlich gesundheitlichen Problemen aus dem Wettbewerb zu nehmen. In diesen Fällen hat das Team kein Anspruch auf Erstattung des Nenngeldes.
Allgemeine Bestimmungen
Die Teilnahme am Rennen erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Sicherheit seines Renntreckers ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
- Die Startaufstellung für jedes Rennen wird durch die Trainingsergebnisse (Qualifikationsrunden) bestimmt.
- Den Anweisungen der Rennleitung hat jeder Teilnehmer folge zu Leisten. Die Entscheidungen der Rennleitung sind nicht anfechtbar.
- Die Startprozedur ist endgültig zum Fahrerbriefing bekannt zu geben.
- Vor jedem Start wird eine vollständige Einführungsrunde gefahren. Der Beginn der Einführungsrunde ist durch den Rennleiter entsprechend der Einweisung zum Briefing anzuzeigen. Bei mehreren Läufen an einen Tag wird nur vor dem ersten Lauf eine Einführungsrunde gefahren.
- Werden mehrere Läufe an einen Tag gestartet, so ist die Startaufstellung des nächsten Laufes gleich der Zieleinfahrt des vorangegangen Laufes.
- Das Rennen wird stehend gestartet.
- Der Traktor muss aus eigener Kraft über die Ziellinie fahren um gewertet zu werden.
- Es besteht Helmpflicht. Feste Kleidung, die Arme und Beine umschließt und festes Schuhwerk, welches bis über die Knöchel reicht, sind Pflicht. Handschuhe und Protektoren werden empfohlen.
Nennung
- Die Nennung ist auf dem vom Veranstalter herausgegebenen Nennformular abzugeben.
- Das Nennformular ist vollständig und leserlich auszufüllen. Die Nennung ist von jedem Fahrer zu unterzeichnen.
- Die Nennung kann auch durch Fax – aber nicht mündlich oder fernmündlich – abgegeben werden.
- Bei Minderjährigen haben deren gesetzliche Vertreter die Nennung zu unterzeichnen und abzugeben.
- Das Nenngeld in Höhe von 10,00 EURO ist der Nennung beizufügen oder auf das Konto des RTRC Brand-Erbisdorf e.V., als Nenngeld deklariert, zu überweisen.
- Mit dem Nennungsschluss (Datum) wird das Ende der Frist für die Abgabe bestimmt. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Nennungen dem Veranstalter vorliegen.
- Die Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen
- den Rasentrecker Rennsport Club Brand-Erbisdorf e.V.,
- den Veranstalter,
- die Rennstreckeneigentümer,
- alle Personen die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
- die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer)
Wertung
Die Punkteverteilung zur Wertung in der offenen sächsischen Meisterschaft erfolgt auf den jeweiligen Fahrer, nicht auf den Traktor.
Punkteverteilung:
10 = 1. Platz
8 = 2. Platz
6 = 3. Platz
5 = 4. Platz
4 = 5. Platz
3 = 6. Platz
2 = 7. Platz
1 = 8. Platz
Besteht Punktgleichheit zwischen zwei oder mehreren Fahrern in der Gesamtwertung einer Klasse, sind die Tageswertungen der Fahrer der Reihe nach aufzulisten, beginnend bei der besten und endend bei der schlechtesten Wertung. Sobald es einen Unterschied gibt, ist die Gleichheit zugunsten des Fahrers mit der besseren Wertung aufzulösen.
Bleibt auch dann noch Gleichheit zwischen zwei oder mehr Fahrern einer Klasse, entscheidet die Wertung der besten Qualifikationsrundenzeit, über die Reihenfolge.